Hier können Sie sich im Vorfeld Ihres Besuches gerne über unsere Haus- und Badeordnung informieren:

1. Allgemeines 
I. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Südstadt-Bad. Ihre 
Beachtung liegt daher im Interesse eines jeden Badegastes. 
II. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit der Teilnahme am Schul- oder 
Vereinssport bzw. an Kursen unterwirft sich der Badegast den Bestimmungen der Haus- und 
Badeordnung, sowie allen sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen 
Einzelanordnungen. 
III. Glas / Porzellan ist in der gesamten Anlage verboten. 
IV. Jeglicher Verzehr ist aus hygienischen Gründen in der Anlage untersagt. Dies gilt auch für Kekse etc. ! 
V. Das Rauchen ist in der gesamten Anlage einschl. des Außenbereichs verboten! 

2. Nutzungsberechtigte Badegäste 
I. Nutzungsberechtigt sind alle Übungsleiter/innen und Teilnehmer von Schul-, Vereinssport und Kursen im 
Rahmen des jeweils gültigen Belegungsplanes. 
II. Ausgenommen hiervon sind jedoch Personen, die an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit im 
Sinne des Bundesseuchengesetzes (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung 
gefordert werden), offenen Wunden oder ansteckenden Hautausschlägen (Warzen) leiden, sowie 
Personen, die unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen. 
III. Die Belegungszeit ist von den Kursleitern zu beachten. Die Belegungszeit bezieht sich auf die Nutzung 
der Anlage und nicht auf die Wasserzeit. Danach hat z. B. ein Kurs, der von 15.00-16.00 Uhr läuft, die 
Anlage bis 16.00 zu verlassen. 
3. Haftung 
I. Die Badegäste benutzen das Bad einschließlich seiner Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der 
Verpflichtung des Hallenbadbetreibers, das Hallenbad und seine Einrichtungen in einem 
verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei 
Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht. 
II. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten 
Sachen wird nicht gehaftet. 
4. Hallenbadbenutzung 
I. Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung oder Verunreinigung ist 
untersagt und verpflichtet zum Schadenersatz. 
II. Findet ein Badegast Räume oder Einrichtungen beschädigt oder verunreinigt vor, so wird um sofortige 
Mitteilung an das Aufsichtspersonal bzw. den Vereinsvorstand (Tel.: 01578-5303675) gebeten. 
III. Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in Badekleidung [Badehose, -shorts, (endet oberhalb des 
Knies), -anzug und Bikini] gestattet. 
IV. In der gesamten Anlage -ab der blauen Tür im 1.OG- ist das Tragen von sauberen 
Badeschuhen Pflicht. Verstöße werden mit einem Hausverbot geahndet! 
Die Badeschuhe dürfen natürlich erst auf dem Podest und nicht schon im Auto, angezogen werden! 
V. Jeder Badegast hat im Duschraum vor der Benutzung des Schwimmbeckens eine gründliche 
Körperreinigung unter Verwendung von Seife, Shampoo oder ähnlichem vorzunehmen. 
VI. Der Gebrauch von Einreibemitteln aller Art ist vor Benutzung des Schwimmbeckens untersagt. 
VII. Verstöße gegen diese Vorschriften werden mit einem Hausverbot geahndet. 
VIII. Fundsachen sind beim Aufsichtspersonal abzugeben. 
5. Aufsicht 
I. Bei Vereins-, Gemeinschaftsveranstaltungen, Kursen und Schulschwimmen ist der Vereins- oder 
Übungsleiter als Aufsichtspersonal für die Beachtung der Haus- und Badeordnung und für die Sicherheit 
und Ordnung des Badebetriebes verantwortlich. 
II. Das Aufsichtspersonal übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus und ist befugt, Personen, die 
die Sicherheit und Ordnung gefährden und trotz Ermahnung gegen die Bestimmungen der Haus- und 
Badeordnung verstoßen, umgehend aus dem Hallenbad zu verweisen. 
Hattingen, 22.4.2012 

 

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